Leidest du immer wieder unter quälenden Kopfschmerzen und fragst dich, ob es für Migräne einen Grad der Behinderung (GdB) gibt? Die Antwort lautet tatsächlich: Ja! Ob und wie hoch der Migräne-GdB bescheinigt wird, hängt von einigen persönlichen Faktoren und von deiner Krankheitsgeschichte ab.
Wenn du bisher noch keinen GdB beantragt hast, aber regelmäßig unter Migräne leidest, solltest du jetzt dranbleiben. Wir verraten dir die Vorteile bzw. die Nachteilsausgleiche für dich, wenn du durch deine Migräne eine Schwerbehinderung anerkannt bekommst.
TL;DR/Die wichtigsten Informationen in Kürze
- Bei Migräne ist ein Grad der Behinderung grundsätzlich möglich. Zusätzlich zum GdB kann ein Pflegegrad anerkannt werden.
- Die Antragstellung erfolgt beim Versorgungsamt und muss alle fünf Jahre wiederholt werden.
- Erst ab einem GdB von 50 gibt es bei Migräne auch einen Schwerbehindertenausweis.
- Der GdB kann aberkannt werden, wenn die Migräne geheilt ist.
Verschiedene Arten der Migräne – Grad der Behinderung oft möglich
Migräne ist nicht einfach nur Kopfschmerz, sondern eine Erkrankung, die oft mit weiteren Beschwerden einhergeht. Die begleitenden Symptome sind aber nicht bei jeder Migräne-Form dieselben, sodass ein erfolgreicher Antrag auf einen Grad der Behinderung auch davon abhängt, an welcher Art von Migräne du leidest. Für den Schweregrad gilt zudem: Je mehr Kombinationsdiagnosen es gibt, desto wahrscheinlicher ist ein höherer Grad der Behinderung. Wenn zum Beispiel ein Patient mit chronischer Migräne einen GdB von 20 bekommt, könnte sein GdB bei Migräne und Depression (in Kombination) bei 50 oder höher eingestuft werden.
Migräne mit Aura
Plötzlich ist schon die kleinste Lichtreflexion auf jeder glatten Oberfläche irgendwie unangenehm, beim Aufstehen fühlst du einen leichten Schwindel und es kribbelt sacht in den Fingerspitzen. Sofort weißt du, was los ist: Die berühmte Migräne mit Aura ist dadurch gekennzeichnet, dass du nicht nur Kopfschmerzen, sondern auch neurologische Symptome hast. Sie treten bis zu einer Stunde vor der eigentlichen Kopfschmerzattacke auf und machen sich oft durch verschiedene Symptome bemerkbar. Dazu gehören:
- Taubheitsgefühle im Gesicht oder allgemein im Körper
- Sprachstörungen
- Sehstörungen wie Skotome, Gesichtsfeldausfälle oder Doppeltsehen
- Gangunsicherheit und Schwindel
- Parästhesien (Kribbeln)
Die Migräneattacke selbst geht dann oft nicht nur mit Kopfschmerzen, sondern auch mit Übelkeit, hoher Lichtempfindlichkeit und eindeutigem Krankheitsgefühl einher. Sie ist eine der häufigsten Formen der schweren Kopfschmerzerkrankung, die Betroffene im Alltag massiv einschränken kann. Hier ist in der Regel der Antrag eines Behinderungsgrads möglich.
Zur Unterscheidung: Migräne ohne Aura verhält sich ähnlich, allerdings kommt es vor der Attacke nicht zu weiteren Vorboten. Der pulsierende, oft einseitige Kopfschmerz tritt ohne Vorwarnung auf und kann über mehrere Stunden bis Tage anhalten.
Andere Formen der Migräne
- Hormonelle/menstruelle Migräne: Von diesem Typ der Migräne sind ausschließlich Frauen betroffen. Die Beschwerden treten oft vorübergehend im Rahmen von hormonellen Schwankungen auf, können aber auch während der Wechseljahre bestehen.
- Chronische Migräne: Ein Grad der Behinderung ist hier sehr wahrscheinlich, weil die Kopfschmerzen bei chronischer Migräne an mindestens 15 Tagen des Monats auftreten.
- Abdominelle Migräne: Betroffen sind hier primär Kinder. Die Beschwerden umfassen nicht nur Kopfschmerzen, sondern auch Bauchschmerzen.
- Vestibuläre Migräne: Anstelle von Kopfschmerzen treten primär Schwindelanfälle auf. Auch bei dieser Migräne kann ein Grad der Behinderung anerkannt werden.
- Augenmigräne: Die Beschwerden äußern sich durch Sehstörungen in beiden oder einem Auge. Bei chronischen und wiederkehrenden Formen ist ein GdB möglich.
- Hemiplegische Migräne: Zusätzlich zu Kopfschmerzen kommt es zu Lähmungserscheinungen in den Beinen und Armen. Bei dieser Migräne ist ein Grad der Behinderung üblich.
- Migräne mit Hirnstammaura: Betroffene sehen doppelt, leiden unter Störungen des Gleichgewichts und der Sprache. Der GdB wird auf Antrag erteilt.
Migräne: Grad der Behinderung hängt von den Beschwerden ab
Die Migräne gilt als eine der schlimmsten Kopfschmerzarten. Ein Behinderungsgrad (GdB) und damit ein Nachteilsausgleich durch das Versorgungsamt werden aber nur zuerkannt, wenn du durch die Beschwerden auch wirklich einen Nachteil in deinem Leben vorweisen kannst.
Die Basis für diese Entscheidung sind die sogenannten „Versorgungsmedizinischen Grundsätze“, die als neutrale Richtlinie zu betrachten sind. Dadurch wird sichergestellt, dass dein Sachverhalt im ganzen Bundesland zu einem identischen Ergebnis führen würde. Entscheidend ist also nicht, dass für deinen Schwerbehindertenausweis eine Migräne überhaupt vorhanden ist, sondern dass sie einen tatsächlichen Einfluss auf deine Lebensführung hat. Je stärker die Einflüsse, desto höher fällt bei Migräne der Grad der Behinderung aus.
GdB Migräne-Tabelle in der Übersicht:
| Grad der Behinderung | Verlaufsform der Migräne | Symptome |
| GdB 0 bis 10 | Leicht | Etwa eine Attacke pro 30 Tage |
| GdB 20 bis 40 | Mittel | Häufige Attacken mit Mindestdauer eines Tages |
| GdB 50 bis 60 | Schwer | Lange Attacken mit Begleitsymptomen und wenigen Erholungstagen |
Jeder eingehende Antrag wird geprüft. Ob dir bei Migräne ein Grad der Behinderung zugesprochen wird, hängt auch von der Anzahl deiner Kopfschmerztage ab. Es wird zwischen einer episodischen Migräne und einer chronischen Migräne unterschieden.
Spricht dir das Versorgungsamt einen Grad der Behinderung von 50 zu, giltst du als schwerbehindert. Diesen Status bekommst du nur dann, wenn die Kopfschmerzen sehr belastend sind und auch gezielte Therapieansätze keine Hilfe geleistet haben.
Nachteilsausgleiche für Migräne-Patienten mit Grad der Behinderung
Du sorgst dich um komplizierte Antragswege, das endlose Sammeln der richtigen Nachweise und nervige Wartezeiten auf deinen Bescheid? Dass alles immer schnell und glatt läuft, können wir dir natürlich nicht versprechen, aber: Die Mühe lohnt sich! Wurde durch das Versorgungsamt wegen deiner Migräne ein Grad der Behinderung festgestellt, hast du Anspruch auf wertvolle Nachteilsausgleiche und Hilfen, die sich nach dem GdB richten.
In der Regel gilt: Chronische Migräne = Behinderungsgrad höher, episodenartige Migräne oft GdB 20 oder darunter. Auf diese Nachteilsausgleiche und Unterstützungen kannst du dich einstellen:
- Bei GdB 20: Du erhältst einen Pauschalbetrag für Menschen mit Behinderungen (Freibetrag für deine Einkommensteuer). Zusätzliche Steuererleichterungen sind möglich, richten sich aber nach dem GdB und der individuellen Lebenssituation.
- Bei GdB 50: Dir ist ein zwei Jahre früherer Rentenbeitritt in die Altersrente möglich, mit einer Wartezeit von 35 Jahren oder Abschlägen ab 62 Jahren. Ein Schwerbehindertenausweis erlaubt dir zudem vergünstigte Eintritte zu öffentlichen Veranstaltungen.
Erfahrung mit Migräne: Versorgungsamt als Kontaktstelle für den Antrag
Wenn du dich aufgrund deiner Migräne dazu entscheidest, einen Antrag auf einen Grad der Behinderung zu stellen, ist das Versorgungsamt dein Ansprechpartner. Du kannst das Formular online herunterladen oder aber direkt beim Versorgungsamt deiner Heimatstadt in Papierform abholen. Mit diesem beantragst du, aufgrund deiner Migräne einen Grad der Behinderung zu erhalten. Um die Antragstellung plausibel zu untermalen benötigst du:
- ein Gutachten oder einen Befund deines behandelnden Arztes
- eine Liste aller Ärzte, die dich wegen dieser Beschwerden behandeln
- einen Einnahmeplan deiner Medikamente und dein Migräne-Tagebuch
Das Versorgungsamt prüft deinen Antrag und entscheidet dann, welchen Grad der Behinderung deine Migräne rechtfertigt. Die Ausstellung des Bescheides ist befristet, die Dauer liegt bei fünf Jahren. Danach musst du einen Verlängerungsantrag stellen.
Wenn sich dein Gesundheitszustand während dieser Zeit deutlich verändert hat, kann eine Neubeurteilung erfolgen. Vielleicht hat unsere Methode gegen Kopfschmerzen dir ja geholfen, die Alltagsbelastung zu minimieren? Solche Informationen musst du beim Verlängerungsantrag für den Grad der Behinderung bei Migräne angeben.
Widerspruch bei Migräne: Grad der Behinderung passt dir nicht
Manchmal stellt das Versorgungsamt einen Bescheid aus, der nicht mit deinem persönlichen Empfinden übereinstimmt. So hast du eventuell nur einen geringen GdB bekommen, obwohl dein Alltagserleben deutlich eingeschränkt ist. In diesem Fall hast du die Möglichkeit, gegen den Bescheid Widerspruch einzulegen.
Um möglichst erfolgreich mit Migräne einen Grad der Behinderung zu erhalten, der auch tatsächlich angemessen ist, kannst du dir auch Unterstützung durch einen Rechtsanwalt oder durch eine Patientenberatung holen.

Pflegegrad bei Migräne – ist das möglich?
Grundsätzlich kann bei Migräne nicht nur ein Grad der Behinderung, sondern auch ein Pflegegrad vergeben werden. Voraussetzung dafür ist, dass deine Migräneanfälle langanhaltend, schwer und beeinträchtigend sind. Die Beschwerden müssen dazu führen, dass du deinen Alltag nicht mehr selbstständig bewältigen kannst und auf Hilfe angewiesen bist.
Um einen Antrag auf einen Pflegegrad zu stellen, solltest du zunächst ein Schmerztagebuch über einen Zeitraum von mindestens einem halben Jahr führen. Hier hältst du fest, welche Einschränkungen du bei der Ausübung deines Berufs und bei der Körperpflege, aber auch im Alltag hast.
Wenn diese Dokumente vorliegen, beantragst du bei der Krankenkasse das Formular zur Beantragung eines Pflegegrades und füllst es aus. Anschließend wird der Medizinische Dienst der Krankenkassen zu dir nach Hause kommen und ein Gutachten erstellen. Lege ihm alle vorhandenen Atteste vor und zeige ihm deinen Medikamentenplan. Die Pflegekasse entscheidet dann darüber, ob dir ein Pflegegrad anerkannt wird.
Fazit: Dein Recht auf Entlastung bei Migräne
Migräne ist weit mehr als nur Kopfschmerz – sie schränkt den Alltag massiv ein. Deshalb ist es gut zu wissen, dass dir je nach Häufigkeit und Schwere der Attacken ein Grad der Behinderung oder sogar ein Pflegegrad zustehen kann. Ein anerkannter GdB bringt dir wertvolle Nachteilsausgleiche wie Steuerfreibeträge oder einen früheren Renteneintritt. Der Weg dorthin führt über das Versorgungsamt, wobei ein lückenloses Schmerztagebuch und ärztliche Atteste deine wichtigsten Helfer sind.
Wenn du deine Migräne-Diagnose bereits bekommen hast und dein Medikamentenmanagement nicht ausreicht, empfehlen wir dir unsere Methode. Bei Kopfschmerzen Frei haben wir eine natürliche Herangehensweise entwickelt und viele unserer Kunden konnten ihre Medikation deutlich reduzieren. Schon innerhalb von zwei Wochen kannst du deine Migräne lindern, ohne dabei deinen GdB zu verlieren. Und wer weiß, vielleicht hilft dir unsere Methode schon bald dabei, dass du deinen Ausweis gar nicht mehr verlängern musst!


